Schützenbruderschaft 1745 Ippinghausen e.V.

Auf unsere Geschichte sind wir stolz.

 "Kund und zu wissen sei hiermit jedermann und zwar den es zuwissen von nöten ist, besonders denjenigen, so in der Gemeinde Ippinghausen bei der ältesten oder ersten Brüderschaft sich eingelassen haben!"

Nach diesen einleitenden, ersten geschriebenen Worten aus dem Schützenbuch der Bruderschaft 1745 Ippinghausen wird auch noch heute das Verlesen der so genannten Statuten (Schützenordnung) begonnen.

Grundlage und Ziel der "Ippinghäuser Brüderschaft von 1745" war es von Anfang an, nicht den Schutz der Gemeinde durch Waffen und Wehrhaftigkeit zu erhalten, sondern vielmehr durch das Zusammenstehen der Brüder in guten wie in schlechten Zeiten innerhalb der Gemeinschaft, der Brüderschaft, sich gegenseitig und dem Ort beizustehen. Wesentliche Punkte waren und sind hierbei das alljährlich stattfindende Schützenfest mit Versteigerungsversammlung, eigenem Bierbrauen, Gerichtsstube und Parad sowie fest vorgeschriebene Zusammenkünfte der Bruderschaft zu Fastnacht und zur Abrechnung. Darüber hinaus ist vorgeschrieben, wie zu Beerdigungen bei Schützenbrüdern zu verfahren ist. Auch als einer der kulturellen Träger der Dorfgemeinschaft findet die Bruderschaft heute ihren Platz. Dies konnte schon mehrmals bei den regelmäßig stattfinden Festen aber auch bei örtlichen Hilfeleistungen gezeigt werden.

Pflege der Tradition und zugleich das immerwährende Anpassen an neue Gegebenheiten prägen die Geschichte der Bruderschaft und der Menschen die in ihr tätig waren und sind. In der heutigen Zeit sicher keine leichte Aufgabe. Aber durch gezielte Maßnahmen ist es der Bruderschaft gelungen, auch heute noch junge Menschen anzusprechen und in ihre „Gemeinschaft“ aufzunehmen.


Die Anfänge der Bruderschaft 1745 Ippinghausen – die Grundgedanken


Blickt man zu den Wurzeln der Bruderschaft im Jahre 1745 zurück, so ist die Gründung einer solchen Gemeinschaft keine Selbstverständlichkeit, sondern vielmehr eine Herausforderung die von jedem einzelnen großen Mut und Verantwortung abverlangte. Ja man kann sogar sagen, dass von jedem einzelnen Bruder einschneidende Veränderungen bis ins Privatleben hinein folgten. Die strengen Statuten von 1745 und die noch schlimmeren Strafen bei Nichteinhaltung forderten viel Disziplin. So wird oft von Strafen , wie dem „Schreckenberger“ oder von der „Gerichtsstube“ (siehe unten) gesprochen. Weiter von der Pflicht einzelner Brüder Zinsen bei ausgeliehenen „Capitalia“ zu zahlen sowie von der jährlich abzugebenden „Metze Gerste“ eines jeden Bruders, die bis zu Fastnacht spätestens abzugeben ist (siehe unten). Ein wesentlicher Bestandteil allen Handelns war darüber hinaus auch immer der Einklang zur evangelisch kirchlichen Gemeinde. So nennt sich die erste Bruderschaft Ippinghausen im Jahre 1745 „Ippinghäuser Bruderschaft“, im Jahre 1804 „Johannisbruderschaft“, im Jahre 1811 „Johannes-Leichenbruderschaft“ und im Jahre 1844 „Totenkassenbrüderschaft“. Man erkennt hieran, dass sich die Bruderschaft, deren Geschäftsjahr auch heute noch von Johanni zu Johanni geführt wird, den im besonderen Maße durch Todesfall eingetretenen Aufgaben und Nöte annimmt.

Auch heute noch ist es die Pflicht eines jeden Schützenbruders einem verstorbenen Schützenbruder die letzte Ehre zu erweisen. Bei der die gesamte Bruderschaft mit den Fahnen und den Trauerschärpen anwesend zu sein hat.

Das Leichenbegängnis wurde auch finanziell durch eine Totenkasse unterstützt. Durch das Einzahlen von genau festgelegten Geldern pro Monat konnte eine würdevolle Bestattung eines Bruderschaftsmitgliedes oder eines Angehörigen erfolgen (siehe Totenkassenordnung). Der sogenannte Rottmeister hatte die Aufgabe die Gelder einzuziehen.

Aber auch auf dem Gebiet einer eigenen Gerichtsbarkeit legte man erste Grundsteine. So steht geschrieben, dass „in der Gerichtsstube, wo selbst die Fahnen und die Lade stehet ein mal im Jahr oder bei Bedarf Gericht gesprochen werden solle und dagegen keiner etwas einzuwenden vermag“ (siehe Gerichtsordnung). Diese Gerichtsstube war ein Raum im Hause des Ältesten oder Ersten Bruderschaftsvorstehers. Heute wird dafür der Schieß- und Schützenraum genutzt.

Darüber hinaus ist das Schützenfest mit strengen Auflagen und Reglements belegt. So wurde eine Bier- und Brauordnung zum selbstgebrautem Bier festgelegt sowie die damit verbundene Ablieferung einer Metze Gerste eines jeden Schützenbruders bis zu Fastnacht (siehe Brauordnung). Auch der Ablauf des Schützenfestes und die Abholung der Fahnen sowie die Aufstellung des „Commandos“ war bis in das Detail hinein festgelegt. Darüber hinaus wurde klar geregelt wer welche Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Bruderschaftshierarchie hatte.

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Bruderschaftsgemeinschaft lediglich aus Ippinghäuser Bürgern bestehen durfte. Es darf bis in die heutige Zeit hinein, wie ein aus den Statuten stammendes Zitat „kein Fremder oder Außerheimischer nicht genommen werden“.

Weitere Grundsätze befassen sich explizit mit der gegenseitigen Achtung die jeder Schützenbruder „gegenüber seinem Nächsten und gegenüber Gott verhalten möge“. Ebenso wird das Verhalten bei den oben genannten Zusammenkünften beschrieben und bei Nichteinhaltung wiederum mit hohen Geldstrafen oder Gerichtsstrafen belegt.

In jüngster Zeit sind noch einige „Ordnungen“ hinzugekommen, die auch noch heute die alten Traditionen unterstreichen sollen. Wie z. B. die Formalordnung, Ämterordnung und die Strafordnung.


Die zwei Bruderschaften von Ippinghausen – eine Besonderheit

Einmalig ist wohl in Ippinghausen dass sich im Jahr 1749 eine zweite Bruderschaft neben der ersten gründete und sich mit Gewehren ausstattete. Sie gab sich die gleiche Schützenordnung führte aber eine andere Brauordnung ein und legte bis ins kleinste Detail fest, wie das Schützenfest alljährlich ablaufen soll (siehe hierzu Parad). Die beiden Bruderschaften existierten bis ca. 1820 nebeneinander bis sie sich vereinigten und mittlerweile auch die erste Bruderschaft mindestens 18 Mann mit Gewehr hatte.

Deshalb nimmt die Schützenbruderschaft Ippinghausen – das ist etwas Außergewöhnliches – bis in die Gegenwart hinein ihre Eintragungen in zwei alte Vereinsbücher vor, die aus den Gründungsjahren 1745 und 1749 stammen. Außer dass sie im Jahre 1986 neu gebunden wurden, ist nichts an ihnen verändert. Das heute noch verwendete Papier stammt aus einer Wolfhager Papiermühle aus diesen Jahren.

Die zwei alten Schützenbücher als Grundlage der Bruderschaft

Auf den ersten Seiten des Vereinsbuches von 1745 ist die Ippinghäuser Schützenordnung „datiert mit Anno Juni 1745“ eingetragen. Sie ist die älteste im Wolfhager Raum und in kalligraphisch handgeschriebener deutscher Schrift verfasst.

Die „Ordnung und Articuln für die älteste oder erste Brüderschaft zu Ippinghausen 1745“ kann an dieser Stelle auf Grund des Verbotes der Veröffentlichung nicht Preis gegeben werden. Nur soviel, diese Ordnung wird alle Jahre zwei mal verlesen und zwar zu Fastnacht und zu Pfingsten beim Bruderschaftsfest. Nur diejenigen die in die Grundliste der Lade (Mitgliedsverzeichnis) eingeschrieben sind dürfen beim Verlesen anwesend sein sowie diejenigen die sich neu einschreiben lassen wollen! Beim Verlesen ist das Sprechen, das Rauchen und das ordnungswidrige Verhalten verboten.

Es folgt die Bier- und Brauordnung der ersten Brüderschaft (siehe Link).

Und ein Hinweis auf den „Parad“ der schon damals ein Kommando von 18 Mann mit Gewehr festlegt.

Der zweite Teil des Schützenbuches ist mit „Grundliste der Ippinghäuser Schützencompanie“ überschrieben und stellt die Mitgliederliste ab 1745 dar. Im Gründungsjahr treten 59 Männer in die erste Bruderschaft ein. Als erster Schützenbruder lässt sich der erste Fähnrich der Bruderschaft eintragen. Er lässt sich sein Amt etwas kosten, denn er übernimmt einen großen Teil der Kosten mit 2 Reichstalern und 24 Albus für die erste Fahne der Bruderschaft. Den Rest von 3 Rtl. und 28 Albus übernimmt die Bruderschaftskasse.

Im dritten Abschnitt des Buches befasst man sich mit der „Liste über ausgeliehene Capitalia“. Dies ist ein Verzeichnis über aufgenommene Darlehen einzelner Brüder bei der Bruderschaftskasse oder noch zu entrichtende Einschreibegebühren oder Strafgelder bzw. ein Verzeichnis ob die seinerzeit zum Bierbrauen verwendete Metze Gerste geliefert wurde.

Das erste Buch der Bruderschaft aus 1745 wird heute als Berichtsbuch des einzelnen Schützenjahres geführt. Seit 1920 sind die Jahresprotokolle vorhanden. Von 1820 bis 1920 diente das Buch unter anderem als Verzeichnis der Schützenbrüder die an den jeweiligen Festen teilnahmen.

Das Schützenbuch aus 1749 beginnt, wie das erste auch, mit der Schützenordnung datiert vom 29. Mai 1749, die wortgetreu mit der Ordnung der ersten Bruderschaft übereinstimmt. Es folgt die Brauordnung der zweiten Bruderschaft.

Im Anschluss daran folgt der Parad (das Reglement über die Abholung der Fahne vom 30. Juni 1749) auf 10 Vorder- und Rückseiten geschrieben.

Des Weiteren folgt die Mitgliederliste aus 1749. Es traten im Gründungsjahr 40 Männer der zweiten Bruderschaft bei.

Das zweite Buch der Bruderschaft aus 1749 wird heute als Grundliste der Mitglieder seit 1749 geführt sowie als Stellenverzeichnis der ersteigerten Ämter und der Schützenmeister der einzelnen Jahre.

Die Ippinghäuser Schützenlade

Wie der Name schon sagt, ist die Ippinghäuser Schützenlade eine ansehnliche Holztruhe in der die Schützenbücher und sonstige wertvolle Gegenstände der Bruderschaft verwahrt werden. Zum alljährlich stattfinden Schützenfest wird die Lade beim „alten“ ersten Schützenmeister abgeholt und am folgenden Tag zum „neuen“ ersten Schützenmeister gebracht (Im Rahmen von zwei Umzügen). Die Lade wird dabei von den zwei “jüngsten“ in der Bruderschaft neu eingetretenen Schützenbrüdern getragen.

Die Fahnen der Schützenbruderschaft

Bereits 1745 und 1749 wurde je eine Fahne angeschafft. Dies geht aus den Statuten und den Abrechnungen hervor. Diese ersten Fahnen sind allerdings nicht mehr erhalten. Zwei alte Schützenfahnen aus 1898 und 1913 sind im Schützenraum zu bewundern. In 1995 zum 250 Vereinsbestehen wurden zwei neue Fahnen angeschafft. Die sich je auf einer Fahnenseite an die alten Fahnen angleichen auf der anderen Fahnenseite wurde das Wahrzeichen Ippinghausens, die Weidelsburg, angebracht.

Die Ämter und Stellen der Bruderschaft 1745 Ippinghausen

Das höchste Amt – der erste Fähnrich – sowie – der zweite Fähnrich

Bereits in der Schützenordnung von 1745 kann man erkennen, welch hohes ehrenvolles Amt der Fähnrich der Bruderschaft übernimmt. Die Fahne, als Symbol der gesamten Bruderschaft sowie deren ehrenvollen Grundlagen und Handelns eines jeden einzelnen soll damit verkörpert werden. Der Träger der selben, der Fähnrich, muss sich dieser hohen Verantwortung und Ehre bewusst sein. So heißt es zum Beispiel in den Ausführungen der Bruderschaft: „Zur Abholung der Fahne wird jedes Mal das Commando bestellt, wenn der Fähnrich mit der Fahne aus dem Hause tritt lässt er alles still sein, das Kommando präsentiert die Gewehre alle anderen Schützenbrüder ziehen zur Ehre an die Fahne und den Herren Fähnerich die Hüte ab!“

Oder „Die Fahne soll nicht wie eine Geisel geschwenket werden.“ Oder „Die Gerichtsstube wo selbst die Fahne und die Lade stehet“ usw.

Eine weitere Besonderheit der Bruderschaft Ippinghausen ist, dass die beiden Fahnen alljährlich beim Schützenfest auf das höchste Gebot versteigert werden. Seit ca. 1765 wird die erste Fahne der ersten Bruderschaft versteigert. Bei Anschaffung einer zweiten Fahne im Jahre 1820 konnte man sich wohl von der ersten Fahne nicht recht trennen, so dass ab diesem Zeitpunkt zwei Fahnen jährlich versteigert werden. Es ist aber auch möglich, dass beim Zusammengehen der beiden Bruderschaften, von der ja jede eine Fahne besaß, diese zwei Fahnen zur Versteigerung zur Verfügung standen. Fast ausnahmslos sind die Namen der Fähnriche seit dieser Zeit in den Büchern vermerkt sowie die entsprechenden Höchstgebote. Diese Versteigerung findet jährlich am letzten Tag des Schützenfestes statt. Im Jahre 1995 wurden zum 250 jährigen Jubiläum zwei neue Fahnen angeschafft.

Die Fähnriche waren darüber hinaus Mitglied im Bruderschaftsgericht und haben ihre Aufgaben im historischen Vorstand wahrzunehmen. Bei Beerdigungen müssen sie zugegen sein.

Die beiden ältesten Bruderschaftsvorsteher – der heutige erste und zweite Schützenmeister

In den Statuten der Bruderschaft sind die beiden Schützenmeister oder wie früher genannt die ältesten Brüderschaftsvorsteher für das Schützenjahr von Johanni bis Johanni verantwortlich. Sie haben also die wichtige Aufgabe alle Feste der Bruderschaft zu organisieren und geldlich zu verantworten. Darüber hinaus berufen sie alle Versammlungen der Bruderschaft ein und sind für die Betreuung der Schützenbrüder zuständig. Der erste Schützenmeister wird ein mal im Jahr auf der Versteigerungsversammlung zum Schützenfest mit einfacher Stimmenmehrheit von der Schützenversammlung nach Vorschlag gewählt. Der erste Schützenmeister ernennt sodann seinen zweiten Schützenmeister.

Die Schützenmeister sind Mitglied des Bruderschaftsgerichtes.

Eine wichtige Aufgabe in früheren Zeiten war das Bierbrauen, welches gemäß zweiter Brauordnung von 1749 jedes Mal und Jahr vom ältesten Bruderschaftsvorsteher vorgenommen wurde.

Der Capitain – der heutige Hauptmann -

Zur besseren Überwachung der Statuten und zur Einhaltung der Disziplin innerhalb der Schützenkompanie wurde dieses Amt eingeführt. So heißt es 1767 im Buch der zweiten Bruderschaft ist Joh. Jacob Güde zum Capitän der Brüderschaft Compagni, bestätiget worden, gibt der Compagni 2 Reichtaler und 16 Albus. Und 1770 heißt es Johann Valenthin Wäldener hat die Stelle als Capitain angetreten. Und um 1820 ist ein gewisser L. Himmelmann Capitain der Bruderschaft. In der heutigen Zeit wird diese Position der Bruderschaft versteigert und hat mittlerweile einen großen Stellenwert in der Bruderschaft erlangt. Die Versteigerungssummen sind mittlerweile höher als die der Fahnen. Vor noch 100 Jahren war dies bei weitem nicht der Fall (Versteigert wird seit ca. 1878?). Der Hauptmann gehörte nachträglich zum Gericht und natürlich zum Vorstand. Ebenfalls hat er repräsentative Aufgaben zu übernehmen. So eröffnet er z. B. alle Sitzungen, spricht auf Beerdigungen und führt mit dem Adjutanten den Umzug (Parad) an. Auch ernennt er seinen Feldwebel und Adjutanten.

Der Unteroficier, Sergeant der heutige Adjutant

Eine wesentliche Besonderheit ist, dass dieses Amt bereits im Parad von 1749 genannt wird und zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit den 18 Mann mit Gewehr, denn auch der Unteroficier ist mit einem solchen ausgestattet und führte früher das Comando an. Es sind nur vereinzelt Aufzeichnungen über Stelleninhaber und Vorkommnisse erhalten. So ist zum Beispiel 1767 ein gewisser Johannes Buchmann zum Sergeant der Brüderschafft bestellt. Soviel steht aber fest, dass der Adjutant immer eng mit dem Posten des Hauptmannes verknüpft war und ist. Denn er ist der Stellvertreter des Hauptmannes und wird auch nach alter Tradition von diesem ernannt. Er ist ebenfalls Mitglied im Gericht und im Vorstand und führt neben dem Hauptmann den Umzug beim Schützenfest gemäß Parad an. So heißt es zum Beispiel: Beim dritten Trommelzeichen schickt der Unteroficier die Musikanten vor des Fähnrichs Quartier. Der Unteroficier stellt seine 18 Mann in 3 Rotten, der Tambour hängt seine Trommel über die Schulter und das Comando marschieret still ab und vor des Fähnrichs Quartier auf.

Der Corporal der heutige Feldwebel

Ebenfalls wie der Adjutant ist der Feldwebel ein altes Amt innerhalb der Bruderschaft und hat im wesentlichen die Befehlsgewalt während den Umzügen sowie bei alle förmlichen Auftritten der Bruderschaft. (Z.B. 1767 ist David Kesler zum Corporal ernennet worden). Dies war nicht immer so, denn im Parad von 1749 heißt es: Der Unteroficier (Adjutant) führt das Comando und gibt die Befehle die er allerdings teilweise vom Fähnrich erhält denn: der Fähnrich tritt mit der Fahne vor das Comando , die Bruderschaft zieht Ihre Hüte ab, der Fähnrich salutiert vor der ganzen Bruderschaft. Danach gibt der Fähnrich dem Unteroficier Order, das Comando zum Abmarsch sich aufstellen zu lassen, die Brüder ziehen Ihre Hüte wieder auf. Der Corporal schließt hinterm Comando und hat für Ordnung zu sorgen. Die Umgestaltung der Aufgaben sowie der Bezeichnungen (Adjutant/Feldwebel) ist wahrscheinlich in den Jahren um 1870/1871 gekommen nachdem die Deutschen Einigungskriege erfolgreich beendet waren. Auch der Feldwebel gehörte dem Gericht an und dem Vorstand. Der Feldwebel übernahm auch den ursprünglich für den Hauptmann angeschafften Schützendegen (Pallasch/erstmals 1878 genannt). Auch der Feldwebel wird vom Hauptmann ernannt und zwar unmittelbar nach dessen Ersteigerung. Ausgestattet ist der Feldwebel mit dem Schützendegen dem so genannten Palasch, der ursprünglich vom Hauptmann getragen wurde.

Der Brüderschaftsknecht (Schützenknecht)

Diese Position ist bereits in den Statuten von 1745 erwähnt und hat im wesentlichen für die Einhaltung aller Ordnungen und Regelarien unter Hilfenahme der Pritsche oder Klapper zu sorgen bzw. hat auf Anweisung Strafen zu erlegen und zu kassieren. Aber auch beim Schützengericht wird er zur Aufwartung tätig gehört aber nicht zum Gericht. In heutiger Zeit ist der Schützenknecht im wesentlichen für die Einhaltung der Formalordnung zur Aufwartung bei Sitzungen (Strafgelder) tätig und gehört zum Vorstand. Schützenknecht wird der Hauptmann des vergangenen Schützenjahres. Früher wurde der Knecht bestimmt (teilweise mehrere Jahre). Er ist mit der Klapper oder Pritsche ausgestattet und benutzt diese zur Einhaltung der Ordnung in dem er die Klapper auf das Hinterteil des zu Bestrafenden haut.

Die Siebener

Ursprünglich waren diese Siebten für das sieben der Gerste beim Bierbrauen zuständig bzw. ergänzten den Vorstand um den 7 Mann. Bereits in 1745 erstmals erwähnt heißt es: die Siebener müssen übrigens ihren Dienst wahren und ihre Schuldigkeit in acht nehmen. In der heutigen Zeit werden die alten Schützenmeister automatisch im Folgejahr Siebener und gehören dem Vorstand an, nicht aber dem Gericht, nur zu Bedienungszwecken. Die Siebener sind mit weißen Schürzen bekleidet und sorgen für die Bewirtung der gesamten Bruderschaft sowie der Gäste und zwar bei allen offiziellen Anlässen.

Der Scribent (Bataillonsschreiber)

Ursprünglich (1745) als Schreiber der Schützenkompanie gedacht (weil seinerzeit nicht jeder lesen und schreiben konnte) hat sich dieses Amt relativ schnell zu einem hohen Amt innerhalb der Bruderschaft entwickelt. Aus den Aufzeichnungen geht hervor, dass es viele Schützenbrüder gab, die ihr Amt als Schreiber später Bataillonsschreiber sehr gut ausführten und auch regelmäßig und oft Aufzeichnungen machten, so ist uns viel erhalten geblieben von dem, was früher beschlossen wurde bzw. wie die Abläufe und Ordnungen waren und teilweise zustande kamen. Wir zehren heute noch davon und vieles über welches wir heute streiten und nach Lösungen suchen steht schon lange geschrieben. Wir sollten es nur einmal nachlesen bzw. wieder mit ihrem ursprünglichen Gedanken ins Leben rufen. Der Bataillonsschreiber gehörte dem Gericht und dem Vorstand an und übernahm alle Aufzeichnungen. die Später kam Versammlungsführung und das letzte Wort hinzu. Heute gehört er darüber hinaus zum geschäftsführenden Vorstand der für fünf Jahre gewählt wird. Wie auch der Kassenführer (früher vom Schützenmeister übernommen)und dessen Stellvertreter, der zweite Bataillonsschreiber (relativ neues Amt), der Schießwart (neues Amt) und der Schriftführer (neues Amt)

Die einzelnen Epochen der Schützenbruderschaft Ippinghausen

Die Brüderschaft Ippinghausen von 1745 bis 1749

Durch die zahlreichen Eintragungen im ersten Schützenbuch können wir heute sagen, dass die Gründung der „Ersten Schützenbrüderschafft zu Ippinghausen“ großen Anklang bei der Bevölkerung im Ort fand. Über alle Berufsgruppen und Ansehen hinweg trat man der Bruderschaft bei, ob Bauern, Handwerker, Pfarrer oder der Dorflehrer. In der ersten genau 59 Männer und in der zweiten 40 Männer in den jeweiligen Gründungsjahren.

Die beiden Ippinghäuser Bruderschaften von 1749 bis 1820

Da die Eintragungen in beiden Büchern regelmäßig und oft erfolgten und auch viele Namen notiert wurden, ist zu vermerken, dass um das Jahr 1760/1770 ca. 120 Männer in beiden Bruderschaften aufgestellt waren. Dies ist eine beachtliche Zahl denn unser Ort zählte seinerzeit ca. 350 – 400 Einwohner. Zum Vergleich heute bei ca. 1200 Einwohnern lediglich 140 Mitglieder.

Von den damals stattgefunden Festen sind nur vereinzelt Abrechnungen vorhanden, die fast ausschließlich im Buch der zweiten Bruderschaft eingetragen sind. Während im Buch der ersten Bruderschaft die ausgeliehenen Capitalia eine wichtige Rolle gespielt haben. Man könnte also den Eindruck gewinnen, als ob die erste Bruderschaft die Funktion einer Darlehenskasse übernommen hatte und die zweite sich eher dem Feiern und Präsentieren widmete. Allerdings sind wie schon erwähnt auch Aufzeichnungen über Feste der ersten Bruderschaft sowie Versteigerungen von der Fahne und zur Ernennung von Stellen vorhanden sowie die Aussprache und Festlegung von Strafgeldern. So heißt es z. B. 1756 „nachfolgende Personen sind wegen Ungehorsam zur Strafe erkannt, aber nicht können beigetrieben werden, welche deswegen auf künftiges Jahr 1757 zur Lequidation gesetzt werden: Lorenz Hüme 4 albus, Meister Samuel Müller 2 albus. Oder: „Weilen die Herren Schützenmeister den ersten Abend nicht mit der Fahne nach Hause gegangen, habe deswegen Strafe gegeben 4 albus (1767), Oder: „Der J. N. sich an denen Vorgesetzten vergreifen wollen, ist deswegen gestraft 1 albus (1790). Im Jahre 1966 heißt es „Der Herr Fähnrich Haase 1 Reichstaler und 14 albus“ und besagt die Summe des gezahlten Fähnrichsamtes. Oder im Jahre 1780 „Der Müller Lorenz Klapp hat aufs höchste Gebot in Ansehnung der Fahne 1 Reichstaler und 5 albus gezahlt“. Die niedrigsten Gebote finden wir in den Jahren 1804/1805 mit 8 albus und 1808/1809 mit 9 albus. Sie spiegeln die wirtschaftliche Not der Bevölkerung in der Franzosenzeit wieder.

Die Eintragungen neuer Mitglieder im ersten Buch endet ebenfalls in diesen Jahren und ab 1820 tritt zur Amtsversteigerung eine zweite Merkwürdigkeit hinzu: Zwei Fahnen werden nun jährlich versteigert. So ist also anzunehmen, dass sich die zwei Bruderschaften zu diesem Zeitpunkt vereinigten.

Von der Johannisbruderschaft zur Totenkassenbruderschaft von 1820 bis 1844

In die Zeit nach der Vereinigung der beiden Bruderschaften, fällt die Besinnung hin zur stärkeren Ausprägung der Brüderlichkeit im Rahmen der so genannten Johannisbruderschaft. Aus diesem Zeitraum sind diverse Hilfeleistungen der Bruderschaft für einzelne in Not geratene Schützenbrüder aber auch an deren Angehörige verzeichnet. Obwohl die gegenseitige Hilfeleistung auch schon ein Grundsatz bei der Gründung war, befasste man sich nun intensiver damit. Man schaffte sich im Rahmen der Bruderschaft neue Leichentücher an (Große schwarze Tücher, die über die einfachen Särge gedeckt wurden) die mit handbesticktem versehen wurden. Darüber hinaus versuchte man nach den Grundsätzen Johannes des Täufers, also streng nach biblischen Werten zu leben, wie es bereits 1765 gefordert wurde. Zu kurz kam hierbei allerdings auch nicht das Schützenfest. Welches in diesen Jahren zwar unregelmäßiger gefeiert wurde aber es wurde abgehalten. Darüber Auskunft geben zahlreiche Listen, die in die Schützenbücher integriert sind, wer wann am Schützenfest teilnahm.

Von der Totenkassenbruderschaft zum Schützenverein „Bruderschaft“ Ippinghausen von 1844 bis 1871

Im Jahre 1844 gab sich die Bruderschaft einen neuen Namen, nämlich Totenkassenbruderschaft. Gleichzeitig wurde eine Totenkasse gegründet sowie die Totenkassenordnung von 1844 verfasst (siehe Totenkassenordnung). In diesen Jahren zahlen jeder der 79 Schützenbrüder sowie 5 Witwen eine Einlage von 24 Albus in die Totenkasse ein. Der Ippinghäuser Bürgermeister Pfeifferling führt die Rechnung über Einnahme und Ausgabe und ist gleichzeitig Kastenmeister, bei dem die „Leichensteuer“ abgeliefert wird. Bei jedem Todesfall zahlt jedes Mitglied 2 Sgr. Leichensteuer, Witwen 1 Sgr. Die 79 Mitglieder der Totenbruderschaft wurden in 7 Rotten eingeteilt, jeder Rotte steht ein Bruderschaftsrottmeister vor, dessen Aufgabe es war:

1. Seine Rotte bei einem Todesfall zur Leiche zu bestellen,

2. Darauf zu achten, dass sie auf der Leiche gehörig erscheinen,

3. Die Sgr. Leichensteuer einzunehmen und binnen 8 Tagen an die Kasse abzuliefern. (Auszug aus der Totenkassenordnung von 1844)

Auch während dieses Zeitraumes werden Listen der Schützenbrüder geführt, die am Schützenfest teilnahmen.

Die Bruderschaft bis zum ersten Weltkrieg 1871 bis 1914

Nach den gewonnenen Deutschen Einigungskriegen fand auch in der Bruderschaft Ippinghausen ein Umdenken statt. Dieser spiegelte sich in erster Linie in einem neuen Selbstbewusstsein (Einführung der Versteigerung des Hauptmannpostens sowie Umbenennung der Stelle von Capitain zum Hauptmann) der Bruderschaft wieder sowie in der Tatsache, dass viele neue Personen in die Bruderschaft eintraten. Des weiteren ritt nun der Hauptmann und sein Adjutant hoch zu Ross und führte somit die Schützenkompanie an. Die Bruderschaft nannte sich nun Schützenverein Bruderschaft 1745 Ippinghausen. Zwei alte Fahnen aus dieser Zeit, die im Schützenraum ihren Platz gefunden haben, zeugen noch von dieser Aufbruchszeit.

Das Schützenfest wurde nun regelmäßig gefeiert. Jedes Jahr sind Abrechnungen von 1873 – 1914 vorhanden. Das erste Foto der Bruderschaft entstand zum Schützenfest 1913 vor der damaligen Gastwirtschaft Müller. Das letzte Schützenfest wird im Mai 1914 abgehalten.

Exkurs:

In diese Zeit (1878) fällt auch die Gründung des Kriegervereins Ippinghausen, von dem noch eine sehr gut erhaltene und erst im Jahre 2000/2001 wiedergefundene Vereinsfahne existiert. Diese ist in der Gaststätte Hasenmühle zu bewundern.

Die Bruderschaft zwischen den Kriegen

Nach Beendigung des ersten Weltkrieges, bei dem auch zahlreiche Schützenbrüder ihr Leben ließen, wurde erst wieder 1920 ein Schützenfest im kleineren Rahmen abgehalten und zwar im Saal der Gastwirtschaft Schwedes. Im Jahre 1920/21 traten auch mehrere Bürger der Bruderschaft bei und so konnten die Lücken die der Krieg hinterlassen hatte, einigermaßen geschlossen werden. Eine Aufzeichnung aus dem Jahre 1920 nennt 25 Schützenbrüder die am Schützenfest teilnahmen. Bis 1933 wurde das Schützenfest regelmäßig gefeiert und auch genaue Verhandlungen mit den Festwirten und Kapellen geführt, so dass auch die Bruderschaftskasse verbessert werden konnte. Von 1936 bis 1939 (letztes Schützenfest vor dem zweiten Weltkrieg) wurden die Feierlichkeiten wieder aufgenommen.

Die Schützenbruderschaft nach dem zweiten Weltkrieg

Erst im Jahre 1949 wurde durch den alten Hauptmann und dem alten Bataillonsschreiber wurde das Fest unter neuen Vorzeichen wieder ins Leben gerufen. In diesen Jahren traten ca. 40 Ippinghäuser Bürger der Bruderschaft bei. Gefeiert wurde seither ohne Gewehre und auch manche alten Traditionen, wie z. B. das selbst gebraute Warmbier verloren nach und nach an Bedeutung. Ab ca. 1967 wurden auch die Pferde für den Hauptmann und den Adjutanten abgeschafft, da fast keiner mehr reiten konnte und die Sache wegen des hohen Autoverkehrs sicherlich zu gefährlich war. Erst ab ca. 1960 marschiert die Bruderschaft in den grünen Uniformen vorher in gut bürgerlicher Kleidung. Durch die jährlichen Aufzeichnungen von 4 Bataillonsschreibern die teilweise über 25 Jahre tätig waren sind Jahres-Protokolle ab ca. 1920 geführt worden, die nicht nur über das Schützenfest berichten sondern auch eine Menge anderer Dinge z. B. aus der Dorfgeschichte oder über Preise und Wetterlage. Ab 1987 wurden, warum auch immer, keine regelmäßigen Eintragungen mehr vorgenommen. Dies wurde im Jahre 1995 durch den damaligen Hauptmann, bis 1995/1996 nachgetragen. Ab 2002 werden die Bücher vom neuen Schriftführer geführt und nachgetragen (Auch die Jahre von 1996 – 2002).

Im Jahre 1995 konnte erstmals ein Jubiläumsschützenfest richtig gefeiert werden (siehe hierzu Festschrift), das 250. te. 1945 war das Fest zum 200 Jährigen Bestehen ausgefallen.

Die Neuerungen der Bruderschaft seit 1995

Wie oben bereits erwähnt, muss die Bruderschaft mit der Zeit gehen und nicht umgekehrt. Daher sind in den letzten Jahren diverse Maßnahmen ergriffen worden, die darauf abzielen, die Bruderschaft im alten Kern zu erhalten aber gleichzeitig für die Zukunft zu wappnen. Hier einige wichtige Punkte dazu:

-Verlegung des Schützenfestes von ursprünglich Sonntag bis Dienstag auf Samstag bis Montag (jeweils zu Pfingsten) -Einführung von regelmäßigen Vorstandssitzungen (historischer sowie geschäftsführender Vorstand)

-Einführung einer Formalordnung -Einführung einer Ämterordnung

-Wiederbelebung der Strafordnung -Wiederbelebung von alten Traditionen, wie Vorlesen der Mitgliederliste mit Anwesenheitskontrolle, Einschreibegebühr.

-Feste in Eigenbewirtung bzw. mit befreundeten örtlichen Vereinen durchführen.

Thorsten Schneider (Schriftführer) Im Jahre 2003